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Steuerberatung

Steuerberatung


Seit 1974 steht unsere Kanzlei ihren Mandanten für Fragen rund um das komplexe Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Profitieren Sie dabei von unseren umfassenden Qualifikationen:

Als Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Rechtsbeistand können wir Ihnen ein erstklassiges Leistungsportfolio anbieten. Unsere Kompetenz liegt im Bereich der Beratung von Einzelunternehmen, Gesellschaften aller Rechtsformen, Existenzgründern sowie Privatpersonen.

Wir beraten und betreuen Sie in allen betrieblichen und privaten steuerlichen Belangen. Dabei bieten wir Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmte und diskrete Beratungsleistungen zur Optimierung Ihrer individuellen Steuerlast. Hierzu gehören selbstverständlich auch generationenübergreifende Fragestellungen zu schenkung- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten.


 

 

Steuerliche Gestaltungsberatung


  • Strategien und Checks zur generellen Steuerminimierung
  • Steuerliche Beratung bei Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Planung und Gestaltung von Betriebsaufspaltungen und -verpachtungen
  • Mitwirkung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Steuerliche Aspekte der Standortwahl
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform (aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht)
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen von geplanten Investitionen
  • Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung
  • Steuerliche Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten

 

 

Deklarationsberatung


  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und juristische Personen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen
  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen unter Ausnutzung steuerrechtlicher Wahlrechte und Vergünstigungen
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen unter Ausnutzung steuerrechtlicher Wahlrechte und Vergünstigungen
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen

 

 

Jahresabschluss


Der Jahresabschluss unserer Mandanten soll nicht nur seiner Zahlungsbemessungsfunktion, also als Basis für die Besteuerung des Unternehmens und seiner Eigentümer (oder Gesellschafter) nachkommen. Vielmehr soll er auch seiner Informationsfunktion Sorge tragen. Wir verstehen den Jahresabschluss daher - sowohl Bilanzen, als auch Einnahme- / Überschussrechnungen - in erster Linie als Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen unserer Mandanten. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf eine zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse.

Eine ausführliche Besprechung des Jahresabschlusses ist bei uns selbstverständlich.

Unseren Mandanten geben wir damit eine konkrete Hilfe, zukunftsorientierte Entscheidungen sicher zu treffen.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen sowie der steuerrechtlichen Vorschriften. Steuerrecht und Handelsrecht entfernen sich zunehmend durch die steuerverschärfende Gesetzgebung voneinander und zwingen daher zur Erstellung einer Handelsbilanz sowie einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die mit der Bilanzierung oftmals einhergehende Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einserseits die Steuerbelastung durch einen möglichst geringen Gewinn zu senken und andererseits wirtschaftliche Stärke durch einen hohen Gewinnausweis zu demonstrieren wird immer schwieriger. Unser Team unterstützt Sie bei dieser Herausforderung mit viel Feingefühl. Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne zu einem Gespräch mit Ihrer Hausbank. Hierbei können unsere Mandanten auch von unserer langjährig aufgebauten Reputation profitieren.


...wir stellen uns für Sie auf die Hinterbeine!